Verkauf des Familiengrundstücks an die Kinder auf Raten und ohne Zinsen? Der BFH sieht darin nach neuer Rechtsprechung keine Kapitaleinkünfte beim Verkäufer – wenn der Vertrag stimmt.
Wer ein Grundstück oder anderes Vermögen aus dem Privatvermögen verkauft, etwa an die eigenen Kinder, vereinbart oft Ratenzahlung ohne Zinsen. Der Bundesfinanzhof (BFH) hat seine bisherige Linie dazu geändert.
Was der BFH jetzt entschieden hat
Solche zinslosen Stundungen sind grundsätzlich nicht mehr in einen gedachten Zins- und einen Tilgungsanteil aufzuteilen. Beim Verkäufer entstehen deshalb keine Einkünfte aus Kapitalvermögen, wenn der Vertrag eindeutig regelt, dass sämtliche Raten ausschließlich Kaufpreis sind und keine Zinsen geschuldet werden.
Voraussetzungen im Kaufvertrag
- Der Kaufpreis wird ausdrücklich in Raten gezahlt.
- Er wird unentgeltlich, also ohne Zinsen, gestundet.
- Jede Rate wird in voller Höhe auf den Kaufpreis angerechnet.
Sind diese Punkte erfüllt, liegt nach Auffassung des BFH kein steuerpflichtiges Entgelt für die Überlassung von Kapital vor. Das Finanzamt darf die Raten dann nicht rechnerisch in Zins und Tilgung zerlegen.
Folgen für die Praxis
Die zivilrechtlich zulässige zinslose Stundung des Kaufpreises ist nach Ansicht des BFH steuerlich anzuerkennen, solange keine missbräuchliche Gestaltung vorliegt, etwa eine verdeckte Zinsabrede oder ein reines Steuersparmodell. Bei der Übertragung von Immobilien auf die nächste Generation eröffnet das die Möglichkeit, den Kaufpreis über viele Jahre zinslos in Raten zahlen zu lassen, ohne dass der Verkäufer darauf Kapitalerträge versteuern muss.
Offen blieb, wie sich ein solches zinsloses Verkäuferdarlehen auf der Erwerberseite auswirkt. Im entschiedenen Fall war das die Tochter; hierzu musste der BFH nicht Stellung nehmen.
Planen Sie in Bayreuth oder Umgebung die Übertragung einer Immobilie innerhalb der Familie, berät Sie die Kanzlei Hanke gern zur steuerlichen Gestaltung des Kaufvertrags.
Die Ausführungen sind nach bestem Wissen und Kenntnisstand verfasst. Sie sind nicht abschließend und ersetzen keine individuelle Beratung. Eine Haftung für den Inhalt kann daher nicht übernommen werden.
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