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Kanzlei Hanke Expertise

Steuerberatung

Von Erstellung und Prüfung bis zur Ämterkorrespondenz

Steuerliche Fragen entscheiden mit darüber, wie viel von Ihrem Erfolg tatsächlich bei Ihnen bleibt. Wir übernehmen für Unternehmen und Privatpersonen die vollständige steuerliche Betreuung – mit Schwerpunkt Bayreuth und Oberfranken, auf Wunsch auch darüber hinaus. Von der laufenden Erklärung bis zur Vertretung gegenüber dem Finanzamt. Sie haben dabei einen festen Ansprechpartner, der Ihre Situation kennt.

Leistungsumfang im Detail

  • Erstellung sämtlicher Steuererklärungen (Einkommensteuer, Gewerbesteuer, Umsatzsteuer, Körperschaftsteuer, Erbschaftsteuer und weitere)
  • Sorgfältige Prüfung von Steuerbescheiden und Wahrung Ihrer Rechte
  • Komplette Korrespondenz mit den zuständigen Finanzämtern, einschließlich Anträge, Einspruchsverfahren und verbindliche Auskünfte
  • Betreuung und fachkundige Begleitung bei Betriebsprüfungen
  • Laufende steuerliche Gestaltungsberatung im Rahmen der gesetzlichen Möglichkeiten

Erklärungen, Bescheide, Finanzamt

Zur laufenden Steuerberatung gehören alle Erklärungen, die für Sie anfallen: Einkommensteuer, Gewerbesteuer, Umsatzsteuer, Körperschaftsteuer und bei Bedarf auch Erbschaft- und Schenkungsteuer. Wer einen Steuerberater beauftragt, hat für die Abgabe längere Fristen als bei der Selbsterstellung. Diesen Spielraum nutzen wir, ohne dass Sie sich um Termine kümmern müssen.

Kommt der Bescheid, prüfen wir ihn gegen die eingereichte Erklärung. Weicht das Finanzamt ab, bleibt ab Bekanntgabe ein Monat Zeit für einen Einspruch. Wir legen ihn fristgerecht ein und begründen ihn. Passen die Vorauszahlungen nicht mehr zur tatsächlichen Lage, beantragen wir eine Anpassung, damit Ihre Liquidität nicht unnötig gebunden ist.

Gestalten statt nur erklären

Viele steuerliche Entscheidungen lassen sich nur vor dem Jahresende beeinflussen: der Zeitpunkt einer Investition, die Wahl der Rechtsform, Verträge mit Angehörigen oder die Frage, ob sich eine Rücklage lohnt. Deshalb sprechen wir mit Ihnen nicht erst, wenn die Erklärung fällig ist.

Bei größeren Vorhaben mit unklarer steuerlicher Folge kann eine verbindliche Auskunft des Finanzamts Sicherheit geben. Wir prüfen mit Ihnen, ob sich der Antrag lohnt, und bereiten ihn vor.

Für wen diese Leistung besonders geeignet ist

  • Einzelunternehmer und Freiberufler, die ihre Steuererklärung vollständig abgeben möchten
  • Kapital- und Personengesellschaften mit laufendem Erklärungsbedarf
  • Privatpersonen mit allen Einkunftsarten – auch Rentner, Vermieter, Kapitalanleger und Erbfälle
  • Unternehmen, bei denen eine Betriebsprüfung angekündigt ist

So arbeiten wir

1

Erstgespräch

Wir klären Ihre Ausgangslage, welche Steuerarten anfallen, wer welche Unterlagen bereitstellt und welche Fristen laufen.

2

Unterlagen und Fristen

Sie erhalten eine klare Übersicht, was wir wann von Ihnen benötigen. Fehlt etwas, fragen wir rechtzeitig nach.

3

Erstellung und Abstimmung

Wir erstellen die Erklärungen und besprechen Auffälligkeiten und Gestaltungsmöglichkeiten, bevor etwas an das Finanzamt geht.

4

Bescheidprüfung

Jeder Bescheid wird mit der Erklärung abgeglichen; bei Abweichungen übernehmen wir das Einspruchsverfahren.

Häufige Fragen

Steuerberatung in Bayreuth – lassen Sie uns sprechen

Vereinbaren Sie ein unverbindliches Erstgespräch. Wir prüfen Ihre Situation und zeigen Ihnen, welche Schritte sinnvoll sind.