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Kanzlei Hanke Expertise

Jahresabschluss

Transparenz und Rechtssicherheit nach Steuer- und Handelsrecht

Der Jahresabschluss ist mehr als eine Pflichtübung: Er ist die Grundlage für Ihre Steuerlast, für Bankgespräche und für die Beurteilung Ihres Unternehmens durch Dritte. Wir erstellen Jahresabschlüsse für Unternehmen aller Branchen und Rechtsformen, mit Schwerpunkt in Bayreuth und Oberfranken.

Leistungsumfang im Detail

  • Erstellung von Jahresabschlüssen nach Steuerrecht und Handelsrecht
  • Einnahmen-Überschuss-Rechnungen (EÜR) nach § 4 Abs. 3 EStG
  • Erläuterungsberichte, Anhang und Offenlegung im Bundesanzeiger
  • Aussagekräftige Bilanzanalysen für Banken und Gesellschafter
  • Abstimmung mit der laufenden Finanzbuchführung, um Nacharbeiten zu vermeiden

Bilanz oder Einnahmen-Überschuss-Rechnung?

Kapitalgesellschaften wie die GmbH und Personenhandelsgesellschaften wie die GmbH & Co. KG sind immer zur Bilanzierung verpflichtet. Einzelkaufleute und andere Gewerbetreibende müssen bilanzieren, sobald ihr Umsatz 800.000 Euro oder ihr Gewinn 80.000 Euro im Jahr übersteigt. Freiberufler und kleinere Betriebe können ihren Gewinn mit der einfacheren Einnahmen-Überschuss-Rechnung ermitteln.

Welcher Weg für Sie gilt und ob sich ein freiwilliger Wechsel lohnt, klären wir zu Beginn. Bei der Bilanz kommen Inventur, Abgrenzungen und Rückstellungen hinzu. Dafür zeigt sie Vermögen und Schulden vollständig und ist für Banken oft die bessere Grundlage.

Offenlegung und Fristen

Kapitalgesellschaften und GmbH & Co. KGs müssen ihren Jahresabschluss beim Unternehmensregister offenlegen, spätestens zwölf Monate nach dem Bilanzstichtag. Wie viel offengelegt werden muss, hängt von der Größe ab. Kleinstgesellschaften können ihre Bilanz hinterlegen statt veröffentlichen. Wird die Frist versäumt, drohen Ordnungsgelder.

Für die steuerliche Seite gilt: Ist ein Steuerberater beauftragt, verlängern sich die Abgabefristen für Steuererklärung und Abschluss. Wir planen den Termin mit Ihnen so, dass Erklärungen und Offenlegung ohne Hektik gelingen.

Für wen diese Leistung besonders geeignet ist

  • Bilanzierungspflichtige Kapital- und Personengesellschaften und Einzelunternehmer
  • Unternehmen mit Offenlegungspflicht im Bundesanzeiger
  • Betriebe, die ihren Abschluss für Finanzierungsgespräche benötigen

So arbeiten wir

1

Vorbereitung

Wir stimmen früh ab, welche Abgrenzungen, Inventurunterlagen und Nachweise benötigt werden, und schicken Ihnen eine Liste.

2

Erstellung

Der Abschluss wird nach Handels- und Steuerrecht aufgestellt; Abweichungen zwischen beiden erläutern wir.

3

Besprechung

Wir gehen Ergebnis, Kennzahlen und steuerliche Folgen mit Ihnen durch, bevor etwas eingereicht wird.

4

Einreichung und Offenlegung

Wir übermitteln den Abschluss elektronisch an das Finanzamt und übernehmen, wo erforderlich, die Offenlegung.

Häufige Fragen

Jahresabschluss in Bayreuth – lassen Sie uns sprechen

Vereinbaren Sie ein unverbindliches Erstgespräch. Wir prüfen Ihre Situation und zeigen Ihnen, welche Schritte sinnvoll sind.