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Frühstart-Rente: Was der Referentenentwurf für Kinder vorsieht

Familie
Privatpersonen

Mandanteninformation September 2026 · Stand 04.09.2026 · 2 Min. Lesezeit

Zehn Euro im Monat vom Staat für jedes Kind zwischen 6 und 18 Jahren: Der erste Referentenentwurf zur Frühstart-Rente liegt vor. Wie sie funktionieren soll und wer zuerst profitiert.

Schon die Ampel-Koalition hatte die sogenannte Frühstartrente ins Spiel gebracht. Nun liegt dazu ein erster Referentenentwurf vom 21.07.2026 vor. Nach den Plänen der Bundesregierung soll das Gesetz am 01.01.2027 in Kraft treten, die Förderung aber rückwirkend ab dem 01.01.2026 gezahlt werden.

Das Ziel: Schon in jungen Jahren soll Vermögen aufgebaut werden, damit der Zinseszinseffekt wirken kann und später eine spürbar höhere private Rente entsteht. Hintergrund ist die verbreitete Einschätzung, dass die gesetzliche Rente allein nicht reichen wird, um den gewohnten Lebensstandard zu halten.

So soll die Frühstartrente funktionieren

  • Für jedes Kind zwischen dem 6. und dem 18. Lebensjahr stellt der Staat monatlich 10 € bereit, insgesamt also höchstens 1.440 € je Kind.
  • Dieser Betrag kann zusammen mit eigenen Beiträgen in einen individuellen, kapitalgedeckten und privatwirtschaftlich organisierten Vertrag fließen.
  • Die Eigenbeiträge sind auf höchstens 6.840 € pro Jahr begrenzt.
  • Den Anfang macht der Jahrgang 2020, also Kinder, die in diesem Jahr ihren 6. Geburtstag feiern oder gefeiert haben.
  • Wird kein privater Vertrag abgeschlossen, fließt das Geld in eine kollektive Anlage, die von der Deutschen Bundesbank verwaltet wird.
  • Aus dieser kollektiven Anlage kann der Förderberechtigte die Mittel bis zum 25. Lebensjahr abrufen. Nicht abgerufene Beträge gehen zurück in den Bundeshaushalt.
  • Für Standarddepotverträge soll ein Kostendeckel von 1 % gelten.

Bislang handelt es sich um einen Referentenentwurf. Bei Fragen zur Altersvorsorge für Ihre Kinder berät Sie die Kanzlei Hanke in Bayreuth gern.

Die Ausführungen sind nach bestem Wissen und Kenntnisstand verfasst. Sie sind nicht abschließend und ersetzen keine individuelle Beratung. Eine Haftung für den Inhalt kann daher nicht übernommen werden.

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