Ab 2027 wird die Riester-Förderung durch ein neues Modell ersetzt – mit höherer Grundzulage, Altersvorsorgedepot und Zugang auch für Selbstständige. Wer sollte jetzt genauer hinsehen?
Die Riester-Förderung in ihrer bisherigen Form läuft aus. Zum 1. Januar 2027 tritt ein neues Fördermodell für die private Altersvorsorge an ihre Stelle. Ziel ist eine Vorsorge, die flexibler ist und mehr Rendite ermöglichen soll. Für viele Haushalte in Bayreuth und ganz Oberfranken lohnt es sich, die Neuerungen frühzeitig einzuordnen.
Was sich bei der Förderung ändert
Die staatliche Förderung wird einfacher aufgebaut und richtet sich stärker nach den Beiträgen, die Sie tatsächlich selbst einzahlen. Die Grundzulage steigt auf bis zu 540 Euro im Jahr. Der Sonderausgabenabzug bleibt als steuerliche Förderung bestehen. Familien erhalten weiterhin eine Kinderzulage von 300 Euro jährlich für jedes Kind, für das Kindergeld gezahlt wird.
Auch Selbstständige können mitmachen
Besonders bedeutsam ist, dass der förderberechtigte Personenkreis wächst. Künftig sollen auch zahlreiche Selbstständige, etwa Gewerbetreibende, Ärzte oder Rechtsanwälte, geförderte Altersvorsorgeverträge abschließen können. Wer bisher keinen Zugang zu einer staatlich geförderten privaten Vorsorge hatte, bekommt ihn damit erstmals.
Das Altersvorsorgedepot
Neu ist das Altersvorsorgedepot. Es ermöglicht eine Anlage am Kapitalmarkt ohne Beitragsgarantie. Die Renditechancen sind damit höher, das Risiko ist es ebenfalls. Weil die Kosten bisheriger Vorsorgeprodukte teils stark kritisiert wurden, soll für das neue Standard-Altersvorsorgedepot eine gesetzliche Kostenobergrenze von 1 % pro Jahr gelten.
Bestandsverträge und Rentenbesteuerung
- Bestehende Riester-Verträge laufen unverändert weiter (Bestandsschutz).
- Für Neuverträge ab 2027 gelten die neuen Regeln.
- Die Besteuerung der späteren Renten wird nicht reformiert; im Alter bleibt es grundsätzlich bei der vollen Besteuerung.
Insbesondere junge Menschen, Familien mit Kindern und Selbstständige sollten frühzeitig prüfen, ob sich ein Wechsel oder Einstieg in die neue geförderte Altersvorsorge steuerlich und wirtschaftlich lohnt.
Die Kanzlei Hanke hilft Ihnen gern dabei, Ihre Ausgangslage einzuordnen und die steuerliche Seite der Entscheidung zu beleuchten.
Die Ausführungen sind nach bestem Wissen und Kenntnisstand verfasst. Sie sind nicht abschließend und ersetzen keine individuelle Beratung. Eine Haftung für den Inhalt kann daher nicht übernommen werden.
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