Höherer Grundfreibetrag, mehr Kindergeld, aber auch teurere Minijobs und ein kleinerer Handwerkerbonus: Was das geplante Reformpaket bringen soll und warum Sie noch nichts überstürzen sollten.
Die Bundesregierung arbeitet an einem umfangreichen Reformpaket für das Steuer- und das Arbeitsrecht. Geplant ist, dass die Neuregelungen ab Januar 2027 Schritt für Schritt in Kraft treten und ab 2028 vollständig wirken. Wichtig dabei: Bislang liegen lediglich Entwürfe vor, über die der Bundestag nach der Sommerpause noch entscheiden muss.
Auch für Bayreuther Haushalte, Beschäftigte und Betriebe könnten sich einige Stellschrauben verändern. Hier die wichtigsten Punkte in der Übersicht.
Geplante Entlastungen
- Höhere Freibeträge: Der Grundfreibetrag, bis zu dem keine Einkommensteuer anfällt, soll bis 2028 in zwei Stufen auf 12.900 Euro angehoben werden. Der Kinderfreibetrag steigt ebenfalls in zwei Stufen, und zwar auf 3.654 € im Jahr 2028.
- Mehr Kindergeld: Bis 2028 soll das Kindergeld stufenweise auf 272 Euro monatlich wachsen.
- Höhere Werbungskostenpauschale: Arbeitnehmer sollen für Arbeitsmittel und Fahrtkosten ohne Einzelnachweis künftig 1.430 Euro statt bisher 1.230 Euro ansetzen können.
- Flacherer Tarifverlauf: Bei mittleren Einkommen soll die Steuerbelastung langsamer steigen. Der Spitzensteuersatz würde erst ab einem Einkommen von 70.600 Euro greifen.
- Sonn- und Feiertagszuschläge: Für die Berechnung steuerfreier Zuschläge soll der höchstens berücksichtigungsfähige Grundlohn von 50 auf 75 Euro je Stunde steigen. Für Nachtzuschläge bleibt es bei 50 Euro.
Wo neue Belastungen drohen
- Höhere Steuern für Spitzenverdiener: Die „Reichensteuer“ soll verschärft werden. Der erhöhte Satz von 45 Prozent würde bereits ab 250.000 Euro Einkommen gelten, ab 280.000 Euro sollen es 47 Prozent sein.
- Teurere Minijobs: Arbeitgeber sollen für Minijobber statt 2 künftig 5 Prozent Pauschalsteuer zahlen.
- Kleinerer Handwerkerbonus: Die direkte Steuerermäßigung für Handwerkerleistungen soll von 20 auf 15 Prozent sinken. Die jährliche Ersparnis läge dann höchstens bei 900 Euro statt bisher 1.200 Euro.
Änderungen im Arbeitsrecht
- Befristungen: Arbeitsverträge ohne Sachgrund sollen bis zu 4 Jahre (bisher 2 Jahre) laufen und bis zu sechsmal verlängert werden dürfen.
- Abfindungen: Wer nach einem Arbeitsplatzverlust zügig eine neue Stelle antritt, soll bei der Abfindung steuerlich begünstigt werden.
- Krankschreibung: Die telefonische Krankschreibung soll wieder entfallen. Zudem soll ab dem ersten Krankheitstag ein ärztliches Attest verpflichtend werden.
Im weiteren Gesetzgebungsverfahren ist mit umfangreichen Änderungen zu rechnen. Treffen Sie deshalb jetzt noch keine voreiligen geschäftlichen oder privaten Entscheidungen. Die Kanzlei Hanke verfolgt das Verfahren aufmerksam und unterstützt Sie gern frühzeitig bei der individuellen Planung für die kommenden Jahre.
Die Ausführungen sind nach bestem Wissen und Kenntnisstand verfasst. Sie sind nicht abschließend und ersetzen keine individuelle Beratung. Eine Haftung für den Inhalt kann daher nicht übernommen werden.
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