Selbstständig oder doch abhängig beschäftigt? Die Deutsche Rentenversicherung bietet einen anonymen Online-Selbstcheck für eine erste Einschätzung. Was er kann und was nicht.
Arbeitet jemand selbstständig oder abhängig beschäftigt? Diese Frage stellt sich für Auftragnehmer wie für Auftraggeber immer wieder. Die Deutsche Rentenversicherung stellt dafür auf ihren Internetseiten einen „Selbstcheck Erwerbsstatus“ bereit. Er liefert eine erste, rechtlich unverbindliche Tendenz zur Orientierung.
Grundlage sind Ihre eigenen Angaben, die nach den von der Rechtsprechung entwickelten Abgrenzungskriterien bewertet werden. Die Eingabe erfolgt anonym, persönliche Daten werden nicht abgefragt.
Der Selbstcheck ist nicht rechtsverbindlich und dient allein der Orientierung. Eine verbindliche Statusfeststellung kann er nicht ersetzen. Für Gesellschafter-Geschäftsführer (GmbH), mitarbeitende Gesellschafter (GmbH) und Fremdgeschäftsführer (GmbH) taugt er auch nicht für eine tendenzielle Einschätzung.
Zu finden ist das Angebot unter dem Titel „Statusfeststellungsverfahren | Selbstcheck Erwerbsstatus“ auf den Seiten der Deutschen Rentenversicherung. Bei Zweifeln zur Einordnung von Auftragsverhältnissen berät Sie die Kanzlei Hanke gern.
Die Ausführungen sind nach bestem Wissen und Kenntnisstand verfasst. Sie sind nicht abschließend und ersetzen keine individuelle Beratung. Eine Haftung für den Inhalt kann daher nicht übernommen werden.
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