Die Bundesregierung plant eine neue Entlastungsprämie von bis zu 1.000 € – steuer- und sozialversicherungsfrei. Was der Gesetzentwurf vorsieht und wer sie auszahlen darf.
Der Konflikt im Iran und die Sperrung der Straße von Hormus haben eine neue Energiekrise ausgelöst. Die Bundesregierung greift deshalb auf ein bekanntes Muster zurück: Nach Corona- und Pflegebonus sowie der Inflationsausgleichsprämie soll es erneut eine steuerfreie Sonderzahlung für Beschäftigte geben. Sie trägt – wie ihre Vorgängerin – den Namen Entlastungsprämie.
Stand des Gesetzgebungsverfahrens
Der Bundestag hat am 24.04.2026 den Weg freigemacht. Es fehlt noch die erwartete Zustimmung des Bundesrates. Ist sie erteilt, kann die Prämie voraussichtlich ab dem 30.06.2026 gewährt werden. Nach dem Gesetzentwurf läuft der Auszahlungszeitraum ein Jahr und endet am 30.06.2027.
Die wichtigsten Regeln
- Zusätzlichkeitserfordernis: Wie bei den früheren Prämien muss die Zahlung zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn erfolgen. Gehaltsumwandlung und Lohnformenwechsel sind damit ausgeschlossen – Arbeitgeber müssen „frisches Geld“ einsetzen.
- Abgabenfrei: Die Prämie kann steuer- und sozialversicherungsfrei ausgezahlt werden.
- Flexible Höhe: Gesetzestext und die bereits veröffentlichten FAQs sprechen von „bis zu“ 1.000 €. Jeder Betrag bis zu dieser Grenze ist möglich, der Höchstbetrag muss nicht ausgeschöpft werden.
- Teilzahlungen: Eine Auszahlung in mehreren Teilbeträgen scheint möglich zu sein.
- Freiwilligkeit: Arbeitgeber sind nicht verpflichtet, die Prämie ganz oder teilweise zu zahlen. Nicht jeder Arbeitnehmer wird also profitieren.
Kritik und Ausblick
Verbände, Arbeitgeber und die gesamte Opposition im Bundestag bemängeln diese Freiwilligkeit angesichts der angespannten wirtschaftlichen Lage. Es ist daher damit zu rechnen, dass weitere Entlastungsmaßnahmen folgen – über die ebenfalls geplante vorübergehende Senkung der Energiesteuer um 0,17 € hinaus.
Ob sich eine Prämie für Ihren Betrieb anbietet und wie sie in der Lohnabrechnung korrekt behandelt wird, klären wir gern mit Ihnen. Sprechen Sie die Kanzlei Hanke in Bayreuth rechtzeitig vor der ersten Auszahlung an.
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