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Kryptowerte: Fällt die Haltefrist ab 2027?

Privatpersonen

Mandanteninformation November 2026 · Stand 03.11.2026 · 2 Min. Lesezeit

Gewinne aus Bitcoin und Co. sind bisher nach einem Jahr Haltedauer steuerfrei. Die Bundesregierung will das für Neukäufe ab 2027 ändern. Warum Sie Alt- und Neubestände schon jetzt sauber trennen sollten.

Bitcoin, Ether und andere Kryptowerte gelten steuerlich bisher als „sonstige Wirtschaftsgüter“. Ein Verkaufsgewinn bleibt steuerfrei, wenn zwischen Kauf und Verkauf mehr als ein Jahr liegt. Diese Regel will die Bundesregierung für die meisten Kryptowerte abschaffen. Nach dem aktuellen Entwurf sollen Kryptowerte künftig wie Kapitalerträge besteuert werden.

Welche Kryptowerte betroffen wären

Gemeint sind sogenannte Tauschkryptowerte: Kryptowerte, die als Tauschmittel akzeptiert werden und weder von einer Zentralbank noch von einer anderen öffentlichen Stelle ausgegeben oder garantiert werden, also etwa Bitcoin und Ether. Für Non-Fungible Token (NFT), Security-Token und andere Kryptowerte mit realem Wertbezug sollen die bisherigen Regeln bleiben. Auch bestimmte E-Geld-Token nach der EU-Verordnung MiCA sind ausgenommen.

Was geplant ist

  • Keine Jahresfrist mehr: Veräußerungsgewinne sollen unabhängig von der Haltedauer steuerpflichtig sein, auch beim Tausch von einem Kryptowert in einen anderen.
  • Laufende Erträge: Erträge aus Lending oder passivem Staking sollen ebenfalls zu den Einkünften aus Kapitalvermögen zählen.
  • Steuersatz: Abgeltungsteuer von 25 Prozent zuzüglich Solidaritätszuschlag und gegebenenfalls Kirchensteuer.
  • Verluste: Verluste aus Neubeständen sollen sich nicht mit positiven Einkünften außerhalb des Kapitalvermögens verrechnen lassen.

Zeitplan

Die neuen Regeln sollen ab 1. Januar 2027 für Tauschkryptowerte gelten, die nach dem 31. Dezember 2026 angeschafft oder zugegangen sind. Erträge aus Lending oder Staking, die ab diesem Zeitpunkt aus Altbeständen fließen, sollen ebenfalls darunter fallen.

Für Bestände, die bis zum 31. Dezember 2026 gekauft wurden, sollen die bisherigen Vorschriften (§§ 22, 23 EStG) weiter gelten. Ein Verkauf nach mehr als einem Jahr bliebe für diese Altbestände also steuerfrei.

Gewinne und Erträge aus Neubeständen wären ab 2027 in der Einkommensteuererklärung anzugeben. Ab 1. Januar 2028 sollen inländische Handelsplattformen die Kapitalertragsteuer automatisch einbehalten. Wer über ausländische Plattformen oder private Wallets handelt, muss die Erträge weiterhin selbst in der Steuererklärung angeben.

Was Krypto-Anleger jetzt tun sollten

Verfolgen Sie den weiteren Verlauf des Gesetzgebungsverfahrens. Kommt die Reform in dieser Form, ist eine saubere Dokumentation entscheidend:

  • eine Übersicht mit Kaufdatum, Anschaffungskosten und Verkäufen, getrennt nach Plattform und Wallet
  • regelmäßige Sicherung der Transaktionshistorien

Nur so können Sie belegen, welche Kryptowerte zum Altbestand gehören, und weiter von den meist günstigeren Regeln für diese Bestände profitieren.

Stand des Verfahrens: Die Abschaffung der Haltefrist ist ein Vorhaben der Bundesregierung und noch nicht beschlossen. Bis ein Gesetz in Kraft tritt, gilt die einjährige Haltefrist unverändert.

Die Ausführungen sind nach bestem Wissen und Kenntnisstand verfasst. Sie sind nicht abschließend und ersetzen keine individuelle Beratung. Eine Haftung für den Inhalt kann daher nicht übernommen werden.

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