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Geschenke an Geschäftsfreunde: 50-Euro-Grenze und Pauschalsteuer

Unternehmen

Mandanteninformation November 2026 · Stand 03.11.2026 · 2 Min. Lesezeit

Wein, Kalender, Pralinen: Geschenke zum Jahresende sind nur bis 50 Euro je Empfänger und Jahr absetzbar. Was als Streuwerbeartikel gilt und wann sich die Pauschalsteuer für den Beschenkten lohnt.

Ein Geschenk zum Jahresende ist ein Dankeschön für die gute Zusammenarbeit. Steuerlich ist es aber nur begrenzt absetzbar. Entscheidend ist der Wert aller Geschenke, die ein Empfänger im Wirtschaftsjahr von Ihnen bekommt.

Die 50-Euro-Grenze

Geschenke an Geschäftspartner, etwa eine Flasche Wein, ein Buch oder Pralinen, sind als Betriebsausgabe abziehbar. Übersteigen die Anschaffungs- oder Herstellungskosten aber 50 Euro je Empfänger und Jahr, entfällt der Abzug vollständig. Es handelt sich um eine Freigrenze, keinen Freibetrag.

Ob die Grenze netto oder brutto gilt, hängt vom Vorsteuerabzug ab: Sind Sie zum Vorsteuerabzug berechtigt, gilt sie netto, also 50 Euro zuzüglich Umsatzsteuer. Andernfalls sind es 50 Euro brutto.

Alle Geschenke an denselben Empfänger im Wirtschaftsjahr werden zusammengerechnet. Damit das Finanzamt das nachvollziehen kann, müssen Sie den Namen des Empfängers gesondert aufzeichnen, zum Beispiel in einer Geschenkeliste.

Streuwerbeartikel bis 10 Euro

Kugelschreiber, Kalender oder Schlüsselanhänger mit Firmenlogo, die breit verteilt werden, gelten steuerlich nicht als Geschenk. Sie sind immer abziehbar. Aus Vereinfachungsgründen behandelt die Finanzverwaltung Sachzuwendungen bis 10 Euro stets als Streuwerbeartikel.

Pauschalsteuer für den Beschenkten übernehmen?

Für den Geschäftspartner ist ein Geschenk grundsätzlich eine steuerpflichtige Einnahme, die er in seiner Steuererklärung angeben müsste. Sie können ihm das abnehmen, indem Sie die Steuer pauschal übernehmen: 30 Prozent zuzüglich Solidaritätszuschlag und pauschaler Kirchensteuer.

  • Die übernommene Pauschalsteuer erhöht den Wert des Geschenks für die 50-Euro-Grenze nicht. Maßgeblich ist allein der Wert der Zuwendung.
  • Das Wahlrecht gilt einheitlich für alle Geschenke an Geschäftspartner im Jahr. Für Geschenke an Arbeitnehmer kann es getrennt ausgeübt werden.
  • Auch Geschenke über 50 Euro können Sie pauschal versteuern. Die Pauschalsteuer ist dann aber ebenso wenig abziehbar wie das Geschenk selbst.

Privatkunden und ausländische Geschäftspartner fallen nicht unter die Pauschalierungsentscheidung, weil bei ihnen in der Regel keine steuerpflichtige Einnahme entsteht.

Die Ausführungen sind nach bestem Wissen und Kenntnisstand verfasst. Sie sind nicht abschließend und ersetzen keine individuelle Beratung. Eine Haftung für den Inhalt kann daher nicht übernommen werden.

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